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Brennbares und explosives Material

Brennbares und explosives Material

KLASSE 1:  SPRENGSTOFFE (EXPLOSIVES) 

Auf dem Schiff müssen Sprengstoffe weit entfernt vom Personalabteil und vom Schiffskörper direkt unter dem Lukendeckel gelagert werden. Diese Klasse umfasst die folgenden Stoffe: Schwarzpulver, Feuerwerkskörper, Rauchbomben, Munition, Dynamit usw.

KLASSE 2:  GASE (GASES): 

. KLASSE 2.1   BRENNBARE GASE (FLAMMABLE GAS): Sie müssen entfernt von Wärmequellen aller Art und von Personalräumen gelagert werden. Diese Klasse umfasst die folgenden Stoffe: Acetylen, Ethan, Ethylen, Methan, Wasserstoff, Feuerzeugbenzin etc.

. KLASSE 2.2   GIFTGASE (TOXIC GAS): Sie müssen entfernt von Wärmequellen aller Art und von Personalräumen gelagert werden. Diese Klasse umfasst die folgenden Stoffe: Ammoniak, Fluor, Blausäure, Chlorit, Kohlenmonoxid etc.

. KLASSE 2.3   NICHT BRENNBARES DRUCKGASE (NON-FLAMMABLE GAS): Sie müssen auf dem Deck oder unter Deck und an gut belüfteten, kühlen Orten gelagert werden. Die mit diesen Gasen gefüllten Rohre dehnen sich aus, wenn sie Wärme erhalten, und dies ist sehr gefährlich, da es Explosionen verursachen kann. Diese Klasse umfasst die folgenden Stoffe: Argon, Helium, Kohlendioxid, Luftgas, Sauerstoff etc.

KLASSE 3: BRENNBARE FLÜSSIGKEITEN (FLAMMABLE LIQUID) 

Brennbare Flüssigkeiten werden nach dem Brennpunkt des beim Erhitzen verdampften Gases in 3 Gruppen eingeteilt.

. KLASSE 3.1 BENZIN: Sein Brennpunkt liegt unter 180 C. Es muss immer auf dem Deck gelagert werden.

. KLASSE 3.2 DIESELKRAFTSTOFF: Sein Brennpunkt liegt zwischen 180°C und 230°C. Es muss immer über oder unter Deck gelagert werden.

. KLASSE 3.3 DIESELKRAFTSTOFF: Sein Brennpunkt liegt zwischen 230°C und 610°C. Es muss unter Deck gelagert werden.

KLASSE 4:  FESTSTOFFE (SOLID) 

. KLASSE 4.1  BRENNBARE FESTSTOFFE (FLAMMABLE SOLID): Sie müssen auf dem Deck oder unter dem Deck gelagert werden. Sie sind von Wohnräumen fernzuhalten. Diese Klasse umfasst die folgenden Stoffe: Aluminiumpulver, Zelluloid, Naphtalin, roter Phosphor, Films, Terpentinöl, Trockenfasern.

 KLASSE 4.2  SELBSTENTZÜNDLICHE FESTSTOFFE (SPONTENOUSLY COMBUSTIBLE): Sie müssen an gut belüfteten Orten gelagert werden und die Lagerabstände müssen so angeordnet sein, dass eine Luftzirkulation möglich ist. Diese Klasse umfasst die folgenden Stoffe: Kopra, Fischmehl, Futter, Holzkohle etc.

. KLASSE 4.3  FESTSTOFFE, DIE IM NASSEN ZUSTAND BRENNBAR SIND (DANGEROUS WHEN WET): Dies sind Feststoffe, die eine brennbare Eigenschaft haben, wenn sie mit Wasser in Kontakt kommen oder nass werden. Sie müssen an gut belüfteten und trockenen Orten gelagert werden und der Kontakt dieser Feststoffe mit Wasser muss unbedingt vermieden werden. 
Diese Klasse umfasst die folgenden Stoffe: Alkalische Legierungen, Barium, Karbid, Ferrosilizium, Natrium, Magnesium etc.

KLASSE 5: OXIDIERENDE SUBSTANZEN (OXIDIZING SUBSTANCES) 

. KLASSE 5.1 OXIDIERENDE SUBSTANZEN (OXIDIZING AGENT): Diese Stoffe erzeugen durch Abgabe von Sauerstoff eine leicht brennbare Umgebung. Aufgrund dieser Eigenschaft dürfen sie nicht neben brennbaren Stoffen gelagert werden. Diese Klasse umfasst die folgenden Stoffe: Nitrat, Dünger, Ammoniumsulfat, Bariumchlorat etc.

. KLASSE 5.2  ORGANISCHE PEROXIDE (ORGANIC PEROXIDE): Diese Materialien können zusätzlich zu ihrer Entflammbarkeit auch explosiv sein. Sie müssen abgedeckt, trocken und kühl auf dem Deck gelagert werden. Alle Peroxide gehören zu dieser Stoffklasse.

KLASSE 6: TOXISCHE SUBSTANZEN (TOXIC) 

. KLASSE 6.1  TOXISCHE SUBSTANZEN (TOXIC): Giftige Substanzen können oral in den menschlichen Körper gelangen und zum Tod führen. Aus diesem Grund müssen sie fern von Nahrungsmitteln, Getränken, Wohnräumen und feuchtigkeitserzeugenden Materialien wie Tabak gelagert werden. Diese Klasse umfasst die folgenden Stoffe: Arsen, Anilin, Bariumoxid, Phenol, Nikotin, Bleicyanid, Quecksilberprodukte etc.

. KLASSE 6.2   MIKROBIELLE (BIOLOGISCHE) SUBSTANZEN (INFECTIOUS SUBSTANCE): Diese Stoffe verursachen Krankheiten, weil sie Mikroben enthalten. Sie müssen entfernt von Nahrungsmitteln, Getränken und Wohnbereichen gelagert werden. In Gefahrensituationen ist das nächste Gesundheitsamt zu benachrichtigen. Diese Klasse umfasst die folgenden Stoffe: Knochen, Knochenfett, gepresste Fleischabfälle, Tierhäute, Blutmehl etc.

KLASSE 7   : RADIOAKTIVE STOFFE (RADIOACTIVE) 

Diese Stoffe werden in speziellen Containern transportiert. Diese Behälter müssen unbedingt beschädigt werden. Diese Stoffe sind vorzugsweise auf dem Deck zu lagern und müssen entfernt von Personalabteilen, Lebensmitteln, Medikamenten und chemischen Stoffen gelagert werden.